Umwelt & Grün

Wettbewerb: Naturnah statt Schotter


And the winners are...

Die Gewinner des Vorgarten-Wettbewerbs „Naturnah statt Schotter“ in Findorff stehen fest. Vergeben wurden drei Hauptpreise an besonders naturnahe und insektenfreundliche Vorgärten und zwei Sonderpreise für den schönsten naturnahen Mehrfamilienhaus-Vorgarten sowie für eine vorbildliche Fassadenbegrünung. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung hat die Leiterin des Ortsamtes West, Ulrike Pala, die Preisträger gemeinsam mit Vertretern unterstützenden Partnern GEWOBA, hansewasser Bremen und dem Garten – und Landschaftsbauverband Niedersachsen/ Bremen heute ausgezeichnet.

 

Die Preisträger


Die schönsten naturnahen Vorgärten Findorffs sind:

1. Preis : Vorgarten Augsburger Strasse / Jutta & Jens Jürgens

2. Preis: Vorgarten Geibelstrasse / Familie Petersen

3. Preis : Vorgarten Erfurter Strasse / Familie Jens Radke

 

Zusätzlich wurden zwei Sonderpreise vergeben:

- Schönster naturnaher Mehrfamilienhaus-Vorgarten: Regenburger Strasse  / Laura Kollmann

- Vorbildlicher Fassaden „Vorgarten“: Lilienthaler Strasse  / Roland Goltermann

 

Die Gewinnergärten erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 600 € sowie praktische Sachpreise.

 

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

 

Für lebendige grüne Vorgärten


Die Jury – bestehend aus der Gartenplanerin Claudia Rutsch, Landschaftsarchitektin Prof. Verone Stillger, Karin Kreutzer von der Bremer Umwelt Beratung und dem Findorffer Beiratsmitglied Ulf Jacob – hatte angesichts der vielen guten Wettbewerbsbeiträge die „Qual der Wahl“. „Wir haben uns sehr über die positive Resonanz gefreut und hoffen, dass unser Wettbewerb dazu beiträgt, dass gerade in Zeit des Klimawandels mehr grüne und lebendige Vorgärten entstehen“, hofft Jurymitglied Ulf Jacob. Bremen sollte zur Förderung der Biodiversität in der Stadt die Anlage insektenfreundlicher und artenreicher Gärten durch Beratungsangebote und durch eine Bildungs- und Informationsoffensive unterstützen.. Der Neuanlage von Stein- bzw. Schottergärten hat Bremen bereits einen Riegel vorgeschoben. Seit dem 7. Mai 2019 gilt das Bremer Begrünungsortsgesetz, das vorschreibt, (nicht bebaute) Freiflächen zu begrünen oder zu bepflanzen.

 

Mit dem Wettbewerb »Naturnah statt Schotter« wollen das Bündnis lebenswerte Stadt, Leben in Findorff und die Bremer Umwelt Beratung ein Zeichen gegen die zunehmende Versteinerung der (Vor-)Gärten setzen und dazu animieren, für lebendige Vorgärten aktiv zu werden und so dem Verlust der Insektenvielfalt entgegen zu wirken. Gärten mit bunten Blühpflanzen fördern Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Eine vielfältige Gestaltung mit Blumen, Stauden und standortgerechten früchtetragenden Gehölzen schaffe übers Jahr ein breites Nahrungsangebot und verbessert den Lebensraum für Insekten und Vögel.

Bewertungskriterien


Die Auswahl der schönsten zum Wettbewerb gemeldeten naturnahen Vorgärten Findorffs erfolgte durch eine Fachjury. Folgende Kriterien sind Bewertungsgrundlage für die Ermittlung der schönsten naturnahen Vorgärten:

1. Gesamteindruck

2. Vielseitigkeit und Artenreichtum

3. Begrünungsanteil/ offene versickerungsfähige Oberflächen

4. Pflanzenverwendung und Nahrungsangebot für Insekten

5. Nutzungsmöglichkeit (Vereinbarkeit Naturnähe und Bedarf)

 

Datenschutz und Teilnahmebedingungen

Zum Zweck der Kommunikation, der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet (insbesondere gespeichert). Nach Abschluss der Gewinnermittlung und -vergabe für den Wettbewerb werden die Daten aller Teilnehmer gelöscht. Eine

Übermittlung an unbefugte Dritte findet nicht statt. Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Teilnahmebedingungen (s.u.) erklären sich die Teilnehmenden einverstanden.

 

 

Ein Wettbewerb von




Teilnahmebedingungen und Datenschutz


1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb

Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Vorgartens in Bremen-Findorff. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der jeweilige Urheber, dass es sich um den eigenen Vorgarten in Findorff handelt.

 

2. Zugelassene Bilder

Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden. Pro Vorgarten können drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.

 

3. Format

Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer Natur) sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der Urheber. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per Email zu informieren.

 

4. Nutzungsrechte

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Veranstaltern einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten ein. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Veranstalter die hochgeladenen Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die hochgeladenen Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.

 

Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass

- sie alleinige Urheber des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben

- sie über alle Rechte an dem Foto verfügen

- sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen

- das Foto frei von Rechten Dritter ist

Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu

sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.

 

5. Rechte am Motiv der Fotografien

Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Veranstalter von allen

Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.

 

6. Bewertung der Fotografien

Eine Jury wird aus allen Einsendungen drei Gärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.

 

7. Datenschutz

Die Veranstalter gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit sie zur Durchführung des

Wettbewerbs nötig sind verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.

 

Mit freundlicher Unterstützung der GEWOBA und hanseWasser Bremen.